Wir sind wieder da! - Urlaub im Kleinwalsertal

20.05.2021
Seit dem 19. Mai sind Hotels, Ferienwohnung und Co. wieder geöffnet und die Bergbahnen fahren wieder. auch unsere Gastronomie empfängt schon wieder Gäste. Damit Sie eine unbeschwerte Zeit im Kleinwalsertal verbringen können, gibt es für uns alle ein paar einfache Regeln zu beachten.
Getestet geimpft oder genesen
Um in Ihrer Unterkunft im Kleinwalsertal einzuchecken, müssen Sie entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Das heißt, Sie müssen folgendes vorweisen können:
Testzertifikat: Bitte halten Sie bei Ihrer Ankunft einen PCR-Test (max. 72h nach Testung) oder einen offiziell bestätigten Antigentest (max. 48h alt) bereit - Selbsttests zählen nicht.
Genesungszertifikat: Für ein halbes Jahr nach der Genesung von einer Sars-Cov-2 Infektion sind Sie von der Testpflicht befreit. Ein offizielles ärztliches Zeugnis ist natürlich erforderlich.
Impfzertifikat: Ab Ende Mai sind Sie bei uns bereits ab Tag 22 nach der Erstimpfung von der Testpflicht ausgenommen sein.
Keine Quarantäne bei An- und Abreise
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in Ihrem Heimatland unter 250 können Sie ohne Quarantäne nach Österreich einreisen. Das Kleinwalsertal ist durch seine geografische Lage von der österreichischen Einreiseverordnung ausgenommen, so dass Sie im Vorfeld keine Registrierung brauchen. Bei der Rückreise nach Deutschland sind ebenfalls keine digitale Einreiseanmeldung, Corona-Test oder Quarantäne nötig. Das gleiche gilt für die Schweiz.
Anreise aus den Niederlanden
Auch für Niederländer ist die Einreise ins Kleinwalsertal ohne Quarantäne möglich. Beachten Sie aber, dass die Niederlande in Deutschland durch das Robert-Koch-Instituts als Hochinzidenzgebiet gelistet sind. Nach aktuellem Stand ist die Durchreise ohne Zwischenstopp für den Urlaub im Kleinwalsertal möglich. Aber beispielsweise einen Ausflug ins benachbarte Allgäu können Sie nicht unternehmen.
Testen im Tal
Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie auch während Ihres Urlaubs für die Nutzung der Gastronomie im Hotel oder das Frühstück in Ihrer Pension sowie bei weiteren Dienstleistungen wie z.B. Massagen alle 2 Tage einen Test machen. Das gilt für Kinder ab dem 10. Lebensjahr.
Selbsttests erhalten Sie in Ihrer Unterkunft. Das Testergebnis können Sie über das Vorarlberger Covid-Portal melden, so erhalten Sie einen offiziellen Testnachweis.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, telefonisch einen Termin für einen Antigen-Test in unserer Teststation im Walserhaus in Hirschegg zu reservieren: 0043-810-810600. Gerne helfen Ihnen auch unserer Gastgeber bei der Terminvereinbarung. Hier können Sie auch einen kostenpflichtigen PCR-Gurgeltest machen.
FFP2-Maske, Abstand und Registrierung nicht vergessen
Denken Sie daran auch weiterhin in allgemein zugänglichen Bereichen im Kleinwalsertal eine FFP2-Maske zu tragen. (FFP2 ab 14 Jahren, normaler Mund-Nasen-Schutz ab 6 Jahren, Kinder bis 6 Jahre müssen keine Maske tragen). Und bitte halten Sie auch weiterhin Abstand: Im Kleinwalsertal gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, außer gegenüber Personen aus dem eigenen Haushalt.
Auch für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Frisör und andere körpernahe Dienstleistungen gilt für den Besuch das Tragen einer FFP2-Maske, die Registrierungspflicht und das Nachwiesen einer Impfung, Genesung oder eines aktuellen Test.
Beachten Sie außerdem die geltenden Ausgangsbeschränkungen im Kleinwalsertal:
- Zwischen 5:00 und 22:00 Uhr gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs: Im Freien sind Treffen von maximal 10 Personen möglich, Indoor von max. 4 Erwachsenen (+ Kindern).
- Zwischen 22:00 und 5:00 Uhr sind Treffen von max. 4 Erwachsenen (plus dazugehörigen Kindern) möglich.
Wenn wir uns alle an die Regeln halten, steht einem wunderbaren Bergsommer nichts mehr im Wege. Wir wünschen allen Gastgebern und Gästen einen guten Start in die Saison.